Toni-Areal: Bundesgericht weist Beschwerden klar ab
Mit dem Urteil vom 11. Juni 2010 hat das Bundesgericht die Beschwerden der Betreibergesellschaft des Clubs Rohstofflager betreffend Erstreckung des bis 31. Dezember 2008 befristeten Mietverhältnisses vollumfänglich abgewiesen.
Damit hat das Bundesgericht die Entscheide der Schlichtungsbehörde Zürich, des Mietgerichts Zürich, des Obergerichts des Kantons Zürich und des Kassationsgerichts des Kantons Zürich bestätigt. Sämtliche Instanzen haben die Begehren der Betreibergesellschaft vollumfänglich abgewiesen. Der Rechtsweg ist somit ausgeschöpft; das Urteil des Bundesgerichtes ist abschliessend.
Allreal nimmt das Urteil des Bundesgerichts mit Genugtuung und Befriedigung zur Kenntnis. Der abschliessende Entscheid der höchsten Gerichtsinstanz schafft die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass die weiteren Um- und Neubauten nun ohne Einschränkungen und Vorbehalte geplant und umgesetzt werden können.
Die Übergabe der Liegenschaft an den Kanton bzw. an die Zürcher Fachhochschulen erfolgt bis spätestens Sommer 2013 – das entspricht einer Verzögerung gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan von rund 18 Monaten.
Bei aller Befriedigung über den nun vorliegenden Entscheid des Bundesgerichtes erachtet es Allreal als bedenklich, dass die gewinnorientierte Betreibergesellschaft des Clubs Rohstofflager den kommerziellen Clubbetrieb durch Beschreitung des Rechtsweges über sämtliche Instanzen trotz einer klaren rechtlichen Ausgangslage ohne Einschränkungen weiterführen und das Projekt unter Ausnutzung der Verfahrensdauer um rund 18 Monate verzögern konnte.
Für Rückfragen und weitere Auskünfte:
Allreal Generalunternehmung AG Simone Britschgi Unternehmenskommunikation Tel 044 319 15 53 Mobile 079 338 82 73 E-Mail simone.britschgi@allreal.ch
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