Der Nominierungs- und Entschädigungsausschuss unterstützt den Verwaltungsrat in Bezug auf Selektierung, Entschädigung und Ausbildung der Mitglieder des Verwaltungsrates, der Gruppenleitung und der Geschäftsleitung der Generalunternehmung.
Seine Aufgaben beinhalten die Leitung des Prozesses der Selektion von Mitgliedern von Verwaltungsrat und Gruppenleitung sowie die entsprechende Antragstellung an den Gesamtverwaltungsrat; bezüglich Gruppenleitung erstreckt sich dies auch auf die Antragsstellung über die wesentlichen Bedingungen ihrer Arbeitsverträge. Der Ausschuss stellt dem Gesamtverwaltungsrat zudem Antrag über dessen Entschädigung sowie über diejenige von Gruppenleitung und Geschäftsleitung der Generalunternehmung.
Zu seinen weiteren Aufgaben zählen die Nachfolgeplanung auf oberster Führungsebene, die Überwachung der Kaderausbildung sowie die Prüfung und Beantragung der vom Vorsitzenden der Gruppenleitung vorgeschlagenen Gehaltspolitik zuhanden des Gesamtverwaltungsrates.
Die Aufgaben, Pflichten und Kompetenzen des Nominierungs- und Entschädigungsausschusses sind im Organisationsreglement vom 12. Dezember 2007 festgehalten. Der Präsident des Nominierungs- und Entschädigungsausschusses orientiert den Gesamtverwaltungsrat über die Tätigkeiten des Ausschusses. Dieser entscheidet über sich ergebende Anträge. Der Ausschuss hat keine Entscheidbefugnis.
Der Nominierungs- und Entschädigungsausschuss besteht wie im Vorjahr aus Dr. Thomas Lustenberger (Präsident) und Erich Walser (Mitglied). In der Regel nimmt der Vorsitzende der Gruppenleitung zumindest teilweise an den Sitzungen teil.
Im Jahr 2010 hat der Nominierungs- und Entschädigungsausschuss zwei rund zweistündige Sitzungen sowie drei Telefonkonferenzen abgehalten, an welchen beide Mitglieder des Nominierungs- und Entschädigungsausschusses sowie der Vorsitzende der Gruppenleitung anwesend waren. An einer weiteren Sitzung waren nur der Präsident und der Vorsitzende der Gruppenleitung anwesend. Gegenstand dieser Sitzungen bzw. Telefonkonferenzen waren Fragen der Nachfolgeplanung, der Organisation der Unternehmung sowie Fragen betreffend die Entschädigungen für die Mitglieder des Verwaltungsrates, der Gruppenleitung und der Geschäftsleitung der Generalunternehmung. Der Ausschuss unterbreitete dem Verwaltungsrat seine Anträge bezüglich dieser Themen.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat der Ausschuss zudem unter Beizug eines externen Spezialisten ein neues Vergütungsmodell für die Mitglieder des oberen Kaders (Mitglieder von Gruppenleitung und Geschäftsleitung Generalunternehmung) erarbeitet. Dieses hat der Gesamtverwaltungsrat diskutiert und an seiner Sitzung vom 6. Dezember 2010 verabschiedet. Die wesentlichsten Aspekte des neuen Vergütungsmodells, das ab 2011 zur Anwendung kommt, sind die folgenden:
Mitglieder des obersten Kaders erhalten zusätzlich zum jährlich zu überprüfenden und gegebenenfalls anzupassenden fixen Jahresgrundgehalt (inklusive Lohnnebenleistungen und Beiträge an Vorsorgeeinrichtungen/Kaderplan) eine kurzfristige variable Vergütung. Deren Höhe ist abhängig vom operativen Unternehmensergebnis und der Erreichung individueller Ziele. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des obersten Kaders eine langfristige variable Vergütung in Form von Aktienzuteilungen.
Die Höhe des fixen Jahresgrundgehalts ist abhängig vom Aufgaben- und Verantwortungsbereich, von der Erfahrung, vom Leistungsausweis und von der Kompetenz des Kader-Mitarbeiters. Es wird beim Eintritt ins Unternehmen bzw. bei einer Beförderung festgelegt und jährlich überprüft.
Der kurzfristige variable Anteil der Gesamtvergütung für Mitglieder oberen Kaders wird als Zielbonus jährlich neu durch den Verwaltungsrat festgelegt. Die kurzfristige variable Vergütung beinhaltet einen leistungsabhängigen Anteil, der sich an der Budgeterreichung exkl. Neubewertungseffekt orientiert. Wenn das Unternehmen das Budget erreicht, wird der vom Verwaltungsrat festgelegte Zielbonus ausbezahlt. Kein leistungsabhängiger Bonus wird ausbezahlt, wenn das Ergebnis zehn oder mehr Prozent unter Budget liegt. Der Maximalbonus von 150 Prozent des Zielbonus wird ausbezahlt, wenn das Unternehmensergebnis zehn und mehr Prozent über Budget liegt. Dazwischen wird die Höhe des Bonus linear errechnet.
Die kurzfristige variable Vergütung beinhaltet überdies Funktionsbonus, der abhängig ist von der vom Kadermitglied in seinem Verantwortungs- und Funktionsbereich erbrachten Leistung und damit von der individuellen Zielerreichung. Er kann maximal 40 Prozent des Zielbonus betragen.
Zusätzlich zur kurzfristigen variablen Vergütung kann der Gesamtverwaltungsrat einzelnen Mitgliedern der Gruppen- und Geschäftsleitung ohne wiederkehrenden Anspruch eine zusätzliche, sich am langfristigen Erfolg der Firma orientierende variable Vergütungskomponente in Form von Aktien ausrichten. Der Börsenwert der zugeteilten Namenaktien darf zehn Prozent des für das jeweilige Jahr relevanten fixen Grundgehaltes nicht übersteigen. Über die Hälfte der zugeteilten Aktien kann der Begünstigte sofort verfügen. Über die restlichen Aktien kann er nach zwei Jahren verfügen, sofern sein Arbeitsverhältnis dann ungekündigt ist.
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