Risk and Audit-Ausschuss



Der Risk and Audit-Ausschuss unterstützt den Verwaltungsrat bei der Beaufsichtigung des Rechnungswesens und der Finanzberichterstattung, der Revisionsstelle und des Konzernprüfers, des externen Liegenschaftenbewerters sowie bei der Kontrolle betreffend die Einhaltung rechtlicher Vorschriften.

Die Aufgaben beinhalten die Überprüfung der Ausgestaltung des Rechnungswesen in Bezug auf Angemessenheit, Zuverlässigkeit und Wirksamkeit, die Überprüfung des Jahresabschlusses und der anderen zu publizierenden Finanzinformationen, die Überwachung der Einschätzung der Unternehmensrisiken und die Überprüfung der Praktiken des Risiko-Managements beziehungsweise der Wirksamkeit und Effizienz des internen Kontrollsystems (IKS) sowie der periodischen Überprüfung der Allreal zur Verfügung stehenden Versicherungsdeckung. Dazu obliegt es dem Risk and Audit-Ausschuss, die Geschäftstätigkeit hinsichtlich Einhaltung von Beschlüssen des Verwaltungsrates, interner Reglemente und Richtlinien, unternehmenspolitischer Grundsätze und der einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere wie sie sich aus dem Börsengesetz ergeben, zu überwachen.

Im Weiteren überprüft der Risk and Audit-Ausschuss die Leistung, Unabhängigkeit und Entschädigung der Revisionsstelle sowie des externen Liegenschaftenschätzers. Hierzu gehört insbesondere die Kontrolle der Vereinbarkeit der Revisionstätigkeit mit allfälligen Beratungsmandaten und die Überprüfung der gesamten Honorierung. Die Prüfberichte und die daraus abgeleiteten Feststellungen und Empfehlungen werden mit der Gruppenleitung und der externen Revision im Detail diskutiert und Massnahmen daraus abgeleitet, deren Umsetzung durch den Risk and Audit-Ausschuss überwacht wird.

Die Aufgaben, Pflichten und Kompetenzen des Risk and Audit-Ausschusses sind im Organisationsreglement vom 12. Dezember 2007 festgehalten. Der Gesamtverwaltungsrat wird durch den Präsidenten des Risk and Audit-Ausschusses anlässlich der nächstfolgenden Verwaltungsratssitzung über die Tätigkeiten des Ausschusses informiert und entscheidet über sich ergebende Anträge.

Der Risk and Audit-Ausschuss setzt sich wie im Vorjahr aus Albert Leiser (Präsident) und Dr. Rudolf W. Hug (Mitglied) zusammen. Der Leiter Finanzen nimmt in der Regel an den Sitzungen teil.

Im Jahr 2009 hat der Risk and Audit-Ausschuss zwei Sitzungen abgehalten, um den Jahresabschluss 2008 und den Halbjahresabschluss 2009 in Bezug auf die vorerwähnten Aufgaben hin zu überprüfen. Im Weiteren wurde die Zusammenarbeit mit der externen Revision und der operativen Führung eingehend beurteilt. An den jeweils zweistündigen Sitzungen nahmen alle Mitglieder des Risk and Audit-Ausschusses und teilweise der Leiter Finanzen teil. Für einzelne Traktanden waren Vertreter der externen Revision und des externen Liegenschaftenbewerters anwesend. Mit beiden führte der Risk and Audit-Ausschuss je separat persönliche Aussprachen.




Nominierungs- und Entschädigungsausschuss




Der Nominierungs- und Entschädigungsausschuss unterstützt den Verwaltungsrat bei der Aufsicht und der Kontrolle in Bezug auf Selektierung, Entschädigung und Ausbildung der Mitglieder des Verwaltungsrates, der Gruppenleitung und der Geschäftsleitung der Generalunternehmung.

Die Aufgaben beinhalten die Leitung des Selektionsprozesses und Antragstellung betreffend neuer Verwaltungsräte sowie die Prüfung der Nominierung von Mitgliedern der Gruppenleitung mit den wesentlichen Bedingungen ihrer Anstellungsverträge (inkl. Interviews in Endselektion). Zuhanden des Gesamtverwaltungsrates werden die Entschädigungen des Verwaltungsrates, der Gruppenleitung und der Geschäftsleitung der Generalunternehmung geprüft und beantragt.

Zu den weiteren Aufgaben zählen die Überwachung der Kaderausbildung und der Nachfolgeplanung auf oberer Ebene sowie die Prüfung und Beantragung der vom Vorsitzenden der Gruppenleitung vorgeschlagenen Gehaltspolitik zuhanden des Gesamtverwaltungsrates.

Die Aufgaben, Pflichten und Kompetenzen des Nominierungs- und Entschädigungsausschusses sind im Organisationsreglement vom 12. Dezember 2007 festgehalten. Der Gesamtverwaltungsrat wird durch den Präsidenten des Nominierungs- und Entschädigungsausschuss anlässlich der nächstfolgenden Verwaltungsratssitzung über die Tätigkeiten des Ausschusses informiert und entscheidet über sich ergebende Anträge.

Der Nominierungs- und Entschädigungsausschuss besteht wie im Vorjahr aus Dr. Thomas Lustenberger (Präsident) und Erich Walser (Mitglied). In der Regel nimmt der Vorsitzende der Gruppenleitung an den Sitzungen teil.

Im Jahr 2009 hat der Nominierungs- und Entschädigungsausschuss zwei zweistündige Sitzungen abgehalten, an welchen beide Mitglieder des Nominierungs- und Entschädigungsausschusses und der Vorsitzende der Gruppenleitung anwesend waren. Es wurden alle geplanten wesentlichen Personalveränderungen innerhalb der Allreal-Gruppe besprochen mit Review des Organigramms und der Nachwuchsplanung. Die Entschädigungen für die Mitglieder der Gruppenleitung und der Geschäftsleitung der Generalunternehmung wurden überprüft und dem Verwaltungsrat zur Genehmigung beantragt. Im Weiteren hat sich der Ausschuss mit dem Konzept eines neuen Vergütungsmodells für die Gruppen- und Geschäftsleitung auseinandergesetzt, das in den Folgejahren weiter konkretisiert werden soll. Der Nominierungs- und Entschädigungsausschuss hat auf den Beizug von externen Beratern verzichtet.